07195/58 999 - 0 info(at)ted-com.de Verdeckte Videoüberwachung Ein heikles Thema - wir beraten Sie diskret Wir können und möchten Ihnen helfen. Wir planen, installieren und verkaufen, bzw. vermieten Systeme für die verdeckte Videoüberwachung, die Ihren Wünschen und Anforderungen entsprechen. Jedoch sind grundsätzlich gesetzliche Bestimmungen zu beachten: Die heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber     stellt einen Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine     Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers dar. Dieser Eingriff führt jedoch dann nicht zu einem Beweisverwertungsverbot,     wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen     schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger     einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ausgeschöpft sind, die     verdeckte Video-Überwachung praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt     und insgesamt nicht unverhältnismäßig ist. Ist die Videoüberwachung entgegen § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ohne vorherige     Zustimmung des Betriebsrates durchgeführt worden, so ergibt sich aus diesem     Verstoß jedenfalls dann kein eigenständiges Beweisverwertungsverbot, wenn     der Betriebsrat der Verwendung des Beweismittels und der darauf gestützten     Kündigung zustimmt und die Beweisverwertung nach den allgemeinen     Grundsätzen gerechtfertigt ist. Verdeckte Videoüberwachung ist zulässig wenn Warenverlust entstanden ist oder Diebstähle vorliegen und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln (BAG 5AZR116/86). Diskrete Beratung bei verdeckter Überwachung. 07195/58 999 - 11 oder E-Mail senden Ansprechpartner Herr Feiling Sicherheitstechnik